Planrecht
Bei der Planung von Ausbauprojekten ist die Deutsche Bahn an zahlreiche gesetzliche Grundlagen und Vorgaben gebunden. Die Entscheidung über den Aus- oder Neubau von Verkehrswegen in Deutschland und deren Gestaltung liegt beim Bund, nicht bei der Bahn.
Bevor ein geplantes Bauprojekt tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann, müssen die Planungen von Behörden geprüft und die Durchführung genehmigt werden.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren zur Prüfung eines detaillierten Plans, der das Vorhaben beschreibt und die Auswirkungen auf Umwelt und Betroffene bewertet. Der Plan wird
öffentlich ausgelegt, um Einwände und Stellungnahmen entgegenzunehmen.
Die zuständigen Behörden prüfen die Einwände, berücksichtigen Umweltauswirkungen und führen Anhörungen durch, in denen verschiedene Interessengruppen ihre Standpunkte darlegen können. Am Ende entscheidet die Behörde über die Zulässigkeit des Vorhabens und erlässt einen Planfeststellungsbeschluss – dieser bildet die Grundlage für die Ausführungsplanung und Bauausführung.